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Bestätigte Übersetzungen
Deutsch-Bulgarisch
Bulgarisch-Deutsch

Ich bin vom OLG Koblenz und OLG Köln ermächtigt, bestätigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten anzufertigen, die von Behörden, Gerichten und Bildungseinrichtungen u.a. ausgestellt wurden. Solche Übersetzungen werden meistens von Privatpersonen benötigt, die sich im Ausland niederlassen und ihren beruflichen Status oder Personenstand gegenüber Institutionen dieses Landes anerkennen lassen wollen.

In bestimmten Fällen, z.B. bei Aktivitäten mit Auslandsbezug, ist es auch im Geschäftsleben erforderlich, einen ermächtigten Übersetzer zu beauftragen.

Die von mir bestätigten Übersetzungen werden von den Behörden in ganz Deutschland anerkannt. Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen.

Bevor Sie eine bestätigte Übersetzung in Auftrag geben, ist es ratsam, die Hinweise „In fünf Schritten zur bestätigten Übersetzung“ durchzulesen und die Voraussetzungen im Vorfeld zu klären.

Was kostet es?

Die Preise für bestätigte Übersetzungen orientieren sich an dem Tarif des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, § 11).

Die bestätigte Übersetzung eines Sriftstücks mit 16 Seiten würde zwischen 750 und 850 Euro kosten. Eine Seite hat den Umfang von 30 Normzeilen, eine Normzeile hat 55 Anschläge.

Bestätigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden, wie z.B. Geburts- oder Eheurkunden biete ich zu einem festen Preis von 30 Euro zzgl. Porto an.

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