In fünf Schritten zur bestätigten Übersetzung
Bestätigte Übersetzungen zur Verwendung in Deutschland
Wenn Sie mich mit der Übersetzung von offiziellen Dokumenten beauftragen wollen, sind folgende Schritte zu beachten:
- Klären Sie als erstes mit der Organisation, bei der Sie ihr Dokument vorlegen sollen, ob die Übersetzung an eine einfache, an eine beglaubigte Kopie oder an das Original angeheftet werden soll.
In der Regel soll die Echtheit der öffentlichen Urkunde von einer Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, durch der sog. Haager Apostille bestätigt werden. Bestätigte Übersetzungen von Dokumenten ohne Apostille für den Aussteller kann ich nur auf Risiko des Kunden anfertigen. - Schicken Sie mir bitte eine gescannte Kopie per E-Mail oder das entsprechende Dokument per Post zu und geben Sie Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer, die gewünschte Versandart (z.B. einfache Post, Einschreiben, Kurier) und evtl. besondere Hinweise an.
- Sie bekommen von mir ein Angebot mit dem Preis zzgl. Versandkosten und dem Liefertermin.
- Wenn Sie mit dem Preis einverstanden sind, schicke ich Ihnen eine Rechnung und erst wenn der Betrag meinem Bankkonto gutgeschrieben wird, fange ich mit der Ausführung Ihres Auftrags an.
- Sie erhalten die bestätigte Übersetzung per Post.
Ausnahme: Wenn Sie in Bonn oder Umgebung ansässig sind und Ihre Übersetzung persönlich abholen möchten, können Sie auch in bar bei der Dokumentübergabe an meiner Adresse zahlen.
Bestätigte Übersetzungen zur Verwendung in Bulgarien
Die notwendigen fünf Schritte sind die gleichen, dazu kommt noch die Beglaubigung meiner Unterschrift durch die Botschaft oder eines der Konsulate der Republik Bulgarien in Deutschland gegen eine Gebühr von 10 Euro pro Dokument. In der Regel wird dieser letzte Schritt von den Kunden selbst übernommen.
Alternativ kann ich das gegen einen Aufpreis von 50 Euro übernehmen. In diesem Fall wird die Beglaubigung durch das bulgarische Konsulat auf dem Postweg erledigt und ich kann keine Aussagen darüber machen, wie viel Zeit die Bearbeitung in Anspruch nimmt.
Weiterführende Links zum Thema:
In deutscher Sprache:
Seite des Auswärtigen Amtes, Berlin
Internationaler Urkundenverkehr
In bulgarischer bzw. englischer Sprache:
Lesen Sie mehr unter den Punkt „Консулски услуги“, oder unter „Competitive service“ in der englischen Version der Webseite.